Sonntag, 7. Juni 2009

Hinweise zur Sportordnung

Der NaturEnergie Schloss-Triathlon ist ein vom Baden-Württembergischen Triathlonverband offiziell genehmigter Triathlon und unterliegt dem Regelwerk der Deutschen Triathlon Union (DTU). Die Sportordnung, die zur Anwendung gelangt, kann auf der Website der DTU gefunden werden: http://www.dtu-info.de/index.php/ordnungen.html

Wichtige Hinweise:
Die Sicherheit unserer Teilnehmer ist für uns oberstes Gebot. Die Einhaltung der Sportordnung trägt zur Sicherheit aller Teilnehmer bei. Daher werden mehrere offizielle Wettkampfrichter vor Ort sein um die Einhaltung der Sportordnung zu überwachen.

Schwimmen
- Abhängig von der Wassertemperatur des Rheines kann der Wettkampfrichter die Benutzung von Neoprenanzügen verpflichtend vorschreiben
- bei zu starker Strömung im Rhein kann der Wettkampfrichter die Schwimmstrecke durch eine zusätzliche Laufstrecke ersetzen

Radfahren
- Windschattenfahren ist grundsätzlich nicht erlaubt (genaue Beschreibung in der Sportordnung)
- Die Räder müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein (das wird bei Radabgabe überprüft; es wird eine Radabgabe am Samstag empfohlen um eventuelle Probleme noch beheben zu können und am Sonntag morgen entspannt ins Rennen gehen zu können)
- beim Radfahren gilt Helmtragepflicht
- auf bestimmten Streckenabschnitten (Unterführungen) gilt absolutes Überholverbot; ein Nichtbeachten führt zur sofortigen Disqualifikation; diese Streckenabschnitte werden bei der Wettkampfbesprechung hervorgehoben;

Laufen
- Es ist verboten sich auf der Laufstrecke begleiten zu lassen

Eine ausführliche Wettkampfbesprechung findet am Samstag um 19:30 Uhr statt.
Eine verkürzte Wettkampfbesprechung gibt es am Sonntag um 7:30 Uhr.

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